Ausschleichen mit Hilfe einer Individualrezeptur

Informationen zu Entzugssymptomen, und zum risikominimierenden Ausschleichen von Antidepressiva, Benzodiazepinen und Neuroleptika (Antipsychotika) und Phasenprophylaktika
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Ausschleichen mit Hilfe einer Individualrezeptur

Die Erstausgabe Infotext ist eine Gemeinschaftsarbeit des Teams von adfd.org und wurde dort erstmalig veröffentlicht.
Letzte Ergänzung: 27.09.2025



Um ein Psychopharmakon in kleinen Schritten absetzen zu können, ist man häufig gezwungen sich selbst passende Dosierungen herzustellen oder in einer Apotheke individuell herstellen zu lassen. Fertig zu kaufende Tabletten, Kapseln und Tropfen gibt es leider nicht in so kleinen Dosierungen, um damit kleinschrittig und risikominimierend absetzen zu können.

Das Teilen von Tabletten nach Augenmaß führt häufig zu sehr unterschiedlichen Dosierungen. Dazu kommt es zu Dosisschwankungen, die beim Absetzen von vielen Betroffenen gespürt werden und zu Absetzsymptomen führen können.


Kurzbeschreibung und Eignung der Methode

Apotheken können aus Tabletten Kapseln mit der gewünschten Dosis herstellen. Auch die Herstellung von Verdünnungslösungen oder Suspensionen ist möglich. Allerdings machen das nicht alle Apotheken. Es empfiehlt sich also vorher bei einer Apotheke anzufragen, ob eine solche Herstellung individueller Dosierungen möglich ist und - sofern man dies selbst bezahlen muss/möchte - sich nach dem Preis zu erkundigen.

In der Schweiz werden Individualrezepturen "Magistralrezepturen" genannt.



Durchführung der Kapselherstellung durch die Apotheke

Für eine solche Individualrezeptur benötigt man ein entsprechendes Rezept des verschreibenden Arztes.
Der Arzt verschreibt die Anzahl der Kapseln und die gewünschte Stärke und darunter den Zusatz: "misce fiat capsulae"

Der Arzt kann dies auf Kassenrezept verordnen oder man bezahlt die Kapselherstellung selbst.

Hier gibt es ein Informationsvideo der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.), wie die Kapselherstellung in der Apotheke funktioniert: https://www.youtube.com/watch?v=ql7Nw3CY2R8


Herstellung einer Verdünnungslösung /Suspension durch die Apotheke

Aus Flüssigpräparaten (z.B. Tropfen) kann die Apotheke eine Verdünnungslösung herstellen, damit kleinere Dosisschritte möglich sind.

Aus Tabletten kann die Apotheke mithilfe einer geeigneten Suspensionslösung eine Suspension (Lösung) in der gewünschten Dosierung herstellen.
Für die Suspension benötigte die Apotheke ein Rezept des Arztes, auf welchem die Angabe der Milliliter pro Milligramm vermerkt sind und, dass es sich um eine Suspension handelt.

Bitte die Lagerungsbedingungen und begrenzte Haltbarkeit beachten![


Verordnung von Tapering Strips

Eine weitere Möglichkeit eine individuell angefertigte Dosis zu erhalten, sind Tapering-Strips. In einem Tapering-Strip wird das Medikament in einer Rolle oder einem Streifen kleiner Beutel mit Tagesrationen mit einer bestimmten Wirkstoffmenge verpackt. Die Streifen sind in Serien für jeweils 28 Tage erhältlich und man kann einen oder mehrere Streifen verwenden, um das Tempo der Dosisreduzierung im Laufe der Zeit zu regulieren. Die jeweiligen Wirkstoffmengen werden individuell hergestellt.

Die Bestellung ist nur über eine Apotheke in den Niederlangen möglich und man benötigt dafür ein Rezept von seinem Arzt. Das unterschriebene Bestellformular gilt als Rezept. Die Kosten von ca. 95 € für 28 Tagesdosen muss man zumeist selbst tragen.

https://www.taperingstrip.de/
Liste der als Taperingstrip erhältlichen Psychopharmaka



Häufig gestellte Fragen und Tipps


Welche Vorteile bietet die Kapselherstellung durch die Apotheke?
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  • ärztlich zugelassen
  • kein eigener Aufwand
  • fein abgestimmte Dosierungen sind möglich
  • praktisch für unterwegs
Hat die Kapselherstellung durch die Apotheke auch Nachteile?
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  • du bist auf die Kooperation des Arztes angewiesen
  • die Methode ist etwas unflexibel, da es pro Rezept eine bestimmte Anzahl Kapseln mit einer bestimmten Dosis gibt
  • je nach Medikament sind sehr kleine Dosierungen möglicherweise nicht genau genug herstellbar
  • es entstehen möglicherweise Kosten
Wie genau ist der Wirkstoffgehalt der individuell hergestellten Kapseln?
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Die Genauigkeit hängt vom "Geschick" des herstellenden Apothekers ab. Gesetzlich erlaubt ist eine Abweichung von plus/minus 5%. Das bedeutet die Abweichung zwischen zwei Kapseln könnte schlimmstenfalls bis zu 10% betragen. Im Entzug wäre das sehr ungünstig.


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